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Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft

Viele Bußgeldbescheide basieren auf Falschmessungen / Chancen bei Gericht (Fernsehfilm) „Irren ist menschlich“. Dies gilt auch für die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel, wo sich bis zu 30 Mitarbeiter mit monatlich 100.000 Fällen befassen. Immer mehr Autofahrer hegen nämlich Zweifel an ihrem Bußgeldbescheid – eine Sache, mit der sich kürzlich auch der „ARD-Ratgeber: Recht“ beschäftigte. Zusammen mit Olaf Neidel hat Hans-Peter Grün von der saarländischen Sachverständigengesellschaft VUT 1.810 Bußgeldakten aus dem Zeitraum April 2007 bis März 2009 für Anwälte aus ganz Deutschland ausgewertet. „Wir haben in Deutschland ein standardisiertes Messverfahren. Das heißt, die Messbeamten können nicht einfach so losgehen und Geschwindigkeitsmessungen machen, sondern müssen sich an einigen Dutzend Vorschriften orientieren“, erklärt Neidel. Obwohl die Sachverständigen schon viele Falschmessungen untersucht haben, haben sie die Ergebnisse der statistischen Auswertung einer so großen Fallmenge überrascht:

• Rund fünf Prozent der Fälle sind technisch nicht verwertbar oder mangelhaft. Das heißt, dass Fahrzeuge verwechselt wurden, der Messaufbau fehlerhaft war oder die Messung zu spät begann. In diesen Fällen muss der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder zumindest stark korrigiert werden.

• In rund 30 Prozent der Fälle wurden gravierende Mängel in der Beweisführung festgestellt. Dazu Hans-Peter Grün: „Auf dieser Datengrundlage kann der Bußgeldbescheid so nicht erlassen werden.“

• Weitere 32 Prozent zeigen bedeutende Mängel in der Beweisführung. Es gibt zwar einen begründeten Verdacht gegen den Betroffenen, aber immer noch keine sichere Beweisführung (weil z. B. Messprotokolle ungenügend ausgefüllt wurden oder vor Einsatzbeginn keine Testfotos gemacht wurden).

• 18 Prozent haben immerhin noch formale Mängel, die aber keinen Einfluss auf die Bewertung des technischen Messergebnisses haben (z. B. fehlender Eichschein oder fehlende Schulungsbescheinigung des Messbeamten).

• Nur rund 15 Prozent deruntersuchten Fälle entsprechen vollständig dem standardisierten Messverfahren. Hier ist die Beweisführung vollständig und nachvollziehbar.

Quelle: Westdeutscher Rundfunk Köln, Beitrag 2009; wdr.de

Links auch zu Fernsehsendungen zum Weiterlesen:

>> Urteile und Beschlüsse

Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH; vutonline.de

Weitere Info’s zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

>> Achtung Radarfallen in Hessen

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