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Fahrer schalten auf Winterbetrieb !

Polizei in Osthessen organisiert Schnee- und Eisfreigerüste

Piktogramm der ASFINAG auf den Autobahnen in Österreich

Piktogramm der ASFINAG auf den Autobahnen in Österreich

Verkehrssicherheit hat gerade im Winter einen hohen Stellenwert. Neben den standardisierten Vorbeuge- und Vorsichtsmaßnahmen wie

  • winterfeste Bereifung (Schneeketten oder Anfahrhilfen mitführen),
  • Frostschutz für Kühlwasser und Scheibenwaschanlage überprüfen,
  • Türschlossenteiser, Scheibendefroster an Bord haben,
  • Scheinwerfer und Leuchten überprüfen und einstellen lassen,
  • Besen zum Abkehren der Dachlasten etc mitführen,
  • im Bedarfsfall Autohöfe, Frachthöfe und Parkplätze anfahren, wo Schneegerüste zur Verfügung stehen,

will das Polizeipräsidium Osthessen mit der Bereitstellung von 2 Schneegerüsten auf den Autohöfen:

  • ESSO – Autohof Fulda-Nord, Abfahrt A 7 / B 27
  • EURO-Rastpark Eichenzell, Gewerbegebiet am Rhönhof

auf das Problem Dachlasten aufmerksam machen und die ansässigen Logistiker wie die dort an- und abfahrenden Fahrer von Transportfahrzeugen zum Abkehren ihrer Dachlasten motivieren und sensibilisieren.

Der Initiative der Polizei gegenüber stehen die harten Fakten:

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung müssen Fahrzeuge besondere Winterausrüstung – besonders bei Reifen und Scheibenwischanlage – vorweisen. Bei Nutzfahrzeugen die gefährliche Güter transportieren, ist zu beachten, dass diese ab einer Sichtweite von unter 50 Metern bei Schneeglätte oder Glatteis schnellstmöglich einen Parkplatz anfahren müssen. Erst wenn sich die Wetterlage entspannt, dürfen die Fahrer weiterfahren. Um als Fuhrpark-Leiter und Unternehmer nicht in der Haftung zu stehen, sollten sie vor jeder Wintersaison schriftlich darauf hinweisen.

Die Profiltiefe ist in Deutschland mit mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt im Winter jedoch eine Profiltiefe von 4 Millimetern. Dieses sollte jetzt überprüft werden. Denn kommt es zu einem Unfall bei Schnee und Eis, gehen Gerichte bei Mindestprofiltiefe häufig von einer mangelhaften Bereifung aus, weil sie nicht an die Witterung angepasst ist. Unternehmer tragen dann eine Teilschuld.

Die Scheibenwischanlagen im Fuhrpark sollten über genügend Frostschutz- und Reinigungsmittel verfügen. Bei Lkw und Transportern müssen die Dächer vor Fahrtbeginn von Schnee und Eis befreit werden.

Auch in unserem südlichen Nachbarland Österreich stellt die Autobahngesellschaft ASFINAG wiederum sog. Lkw-Abkehrbühnen zur Befreiung von Schnee und Eis zurVerfügung. Im Anhang übermittelt die ASFINAG die Orte, wo diese aufgestellt und entsprechend gekennzeichnet sind.

>> Gute Fahrt bei Wind und Wetter

Quelle: Lasiportal

>> Abkehrbühnen in Österreich

Quelle: ASFINAG – Austria

>> Lkw-Sicherheit im Winter

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen, Pressestelle

20141218_0020

Räumanlage für Dachlasten – Standort am EURO-Rastpark Rhönhof in Eichenzell

P1110205

Lkw-Dachlasten gefährden den Straßenverkehr – Räumanlage an der A 7 – Fulda-Nord

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