Gefahrguttransporte mit abenteuerlicher Ladungssicherung
Gefährlicher Gefahrenguttransport: LKW mit erheblichen Mängeln
27.02.20 | Beamte der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Autobahnpolizei kontrollierten einen niederländischen Gefahrguttransport.
Aus den Frachtpapieren ging hervor, dass die Ladung aus Buttersäure, selbstentzündlichen Stoffen sowie umwelt- und
gesundheitsgefährdenden Stoffen bestand. Bei der Kontrolle der Ladung bot sich den Beamten ein Bild des Schreckens.
Im vorderen Bereich des Anhängers waren Säcke auf Paletten geladen und mit nur einem Gurt gesichert.
Mittels eines Vorspannmessgerätes wurde überprüft, ob die Spanngurte die nötigen Kräfte erzeugten, um die Ladung zu sichern. Das Ergebnis fiel verheerend aus, da die gemessenen Kräfte fast gleich null waren. Dieses zog sich über die gesamte Ladung so hin, so dass hier von einer Ladungssicherung keine Rede sein konnte.
Im mittleren Bereich des Anhängers waren Paletten mit jeweils drei Fässern darauf verladen. Die Fässer selbst waren nur mit einem dünnen Kunststoffband miteinander verbunden. Eine Verbindung der Fässer mit der Palette war nicht zu erkennen. Im hinteren Bereich war noch ein sogenanntes „Big Bag“ verladen, welches mittels eines Spanngurtes versucht wurde, zu sichern. Auch dieses Ergebnis der Sicherung war gleich null, da sich der Spanngurt mit blosen Händen hat drehen lassen. Einige der verwendeten Spanngurte waren außerdem defekt.
Bei genauerer Betrachtung des Aufliegers selbst, wurden dann noch Mängel am Aufbau festgestellt. Die Plane war an mehreren Stellen beschädigt, die Einstecklatten fehlten teilweise oder waren beschädigt. Wenn der Gefahrguttransport eine Notbremsung oder eine starke Ausweichbewegung hätte machen müssen, wäre vermutlich die gesamte Ladung auf der Straße gelandet.
Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten untersagt und die Umladung auf ein anderes Fahrzeug angeordnet.
Gegen den Spediteur wurde bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel ein sogenanntes Einziehungsverfahren angeregt. Die Strafe hierfür bewegt sich im vierstelligen Bereich.
Den Originalbericht von Osthessen-News können Sie über den nachstehenden Link einsehen:
>> Bei der Kontrolle der Ladung bot sich den Beamten ein Bild des Schreckens
Quelle: osthessen-news.de; medienkontor-fulda.de
Dieseltank und Autobatterie gefährlich nah zusammen:
Lkw ohne Ladungssicherung gestoppt
05.11.2019 | Lkw-Kontrolle an der B20
Die Polizei kontrollierte einen offenen Anhänger, auf dem stand vollkommen ohne Sicherung ein Großpackmittel-Container, kurz IBC, aus Metall mit einem Fassungsvermögen von 1000 Liter, der mit rund 400 Liter Diesel gefüllt war und als mobile Tankstelle für die Baufahrzeuge genutzt wurde. Damit noch nicht genug, lag vor dem umfunktionierten Tank ungesichert eine Autobatterie, die mit losen Klemmen mit der Pumpe für den Kraftstoff verbunden wurde.
Angeblich sei er nur rund 200 Meter mit dem Gespann gefahren, so der Fahrer. Zudem wurde festgestellt, dass der Mann das Gefährt ohne eingesteckte Fahrerkarte geführt hatte. Da die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte von Lkw und Anhänger höher als 7,5 Tonnen ist, trifft hier nicht die sogenannte „Handwerkerregelung“ als Ausnahme von den Fahrpersonalvorschriften zu.
Der Fahrer hätte in diesem Fall seine Fahrerkarte in das Kontrollgerät stecken und alle Fahrpersonalvorschriften beachten müssen.
Nach dem Auslesen der Daten des digitalen Kontrollgeräts konnten die Beamten dem Fahrzeugführer seine angeblichen „200 Meter“ widerlegen.
Er war nicht nur rund 4,5 Kilometer gefahren, sondern auch noch mit einer unzulässigen Spitzengeschwindigkeit von 82 km/h unterwegs.
Die Polizei wird gegen den Fahrer Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht, dem Fahrpersonalrecht und der
Straßenverkehrsordnung erstatten. Schon allein für das ungesicherte Gefahrgut ist ein Bußgeld von
500 Euro vorgesehen, für das Fahrpersonalrecht nochmals mehrere hundert Euro.
Zum Originalbericht können Sie über diesen Link auch einen Kommentar dazu abgeben:
>> Dieseltank und Autobatterie gefährlich nah zusammen
Quelle: Traunsteiner Tagblatt; A. Miller Zeitungsverlag KG 83278 Traunstein; traunsteiner-tagblatt.de
Beanstandungsquote bei Gefahrguttransporten in der Schweiz
unweit der Grenzen zu Frankreich und Deutschland
26 Januar 2018 | Bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten in Basel ist die Beanstandungsquote 2017 gegenüber dem Vorjahr von 35 auf 31 Prozent gesunken. Von den 48 überprüften Fahrzeugen waren 15 nicht in Ordnung. Bei Fahrzeugen mit Stückgut wurde in vier Fällen die Sicherung der Landung beanstandet.
Weitere Details zum Bericht finden Sie hier:
>> Beanstandungsquote bei Gefahrguttransporten in Basel leicht tiefer
Quelle: Barfi AG, CH-4051 Basel; barfi.ch – News und Infos, kurz und fündig.
Fehlende Ladungssicherung bei Gefahrguttransporter
Wenn die Polizei von „abenteuerlicher Ladungssicherung“ spricht, noch dazu bei einem Gefahrguttransporter,
dann muss wirklich einiges im Argen gelegen haben.
So auf der A 5 als ein 7,5 Tonner kontrolliert wurde, der mit Gefahrgut beladen war. Bei einem Blick auf die Ladefläche wurden die kontrollierenden Beamten „bleich“. Das lag aber nicht an dem geladenen Chlorwasserstoff, sondern an der abenteuerlichen oder besser gesagt, fehlenden Ladungssicherung.
Auf Grund der festgestellten Mängel, musste der Lkw zu einer technischen Untersuchungsstelle gebracht werden. Hierzu mußte die komplette Ladung wegen der fehlenden Ladungssicherung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden.
Die anschließende Untersuchung durch den Sachverständigen ergab, dass der Lkw als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Neben den bereits festgestellten Mängeln war noch eine ganze Liste weiterer Defekte vorhanden. Hierzu zählten unter anderem ein defektes Antiblockiersystem, ausgeschlagene Kugelköpfe und beschädigte Stabilisatoren und Federblätter.
Auf den Fahrer und gleichzeitgen Eigentümer des Lkw kommen nun erhebliche Geldbußen wegen der festgestellten Fahrzeugmängel, der nicht gesicherten Gefahrgutladung und fehlender Ausrüstungsgegenstände zu. Er muss mit einem Bußgeld von rund 850 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Gegen den Verlader des Gefahrguts wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da die Beförderungspapiere nicht in Ordnung waren.
Den vollständigen Text lesen Sie hier:
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt