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Ladungssicherung – gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Aktuell: Erntezeit ist Lasi-Zeit

Augenmaß und Sachverstand bei Beförderung und Sicherung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Augenmaß und Sachverstand bei Beförderung und Sicherung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse rückt insbesondere zur Erntezeit in den Fokus landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftlicher Lohnunternehmer aber auch klassischer Transportunternehmer.

Ebenso haben die Kontrollbehörden derzeit ein besonderes Augenmerk auf diese Transporte.

Deshalb: Auch für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gelten die Ladungssicherungsvorschriften!

Demnach ist hierbei genauso zu gewährleisten, dass bei sog. „verkehrsüblichen Fahrzuständen“, wie beispielsweise Vollbremsungen, Kurvenfahrten, plötzlichen Ausweichmanövern, ruckartigen Beschleunigungen oder auch nur bei schlechter, unebener Fahrbahn, die Ladung weder verrutschen, noch umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Leider befinden sich landwirtschaftliche Anhänger oftmals in bedenklichen technischen Zuständen oder deren Beschaffenheit und Ausrüstung ist mangelbehaftet. Allzu oft stellt man dieser Tage verlorene Ladung auf den Straßen fest. Während verlorenes loses Getreide, lose Grassilage oder Silomais auf den Fahrbahnen vor allem für Motorradfahrer ein hohes Risiko darstellen, beinhaltet ein verlorener Rundballen auf der Fahrbahn bereits ein hohes Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer.

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Mitauslöser dieser Problematik ist allerdings auch das sogenannte „ADGDBND-Prinzip“ (=ACH-DAS-GEHT-DOCH-BESTIMMT-NOCH-DRAUF), das sich mittlerweile in Teilen der gesamten Transportbranche etabliert zu haben scheint.

Kleinere Traktoren mit zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h sind auf bundesdeutschen Straßen immer seltener anzutreffen. Vorteil dieser Transporte war die geringe Fahrgeschwindigkeit, die auch die weiteren im Fahrbetrieb auftretenden Kräfte, auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau hielt.

Mit zunehmender Technisierung der Landwirtschaft dominieren, örtlich auch durch den Einsatz landwirtschaftlicher Lohnunternehmer, mittlerweile Großtraktoren mit entsprechenden Anhängern sowie großvolumige Erntemaschinen. Da auch in der industrialisierten Agrarwelt vor allem finanzielle Aspekte bedeutsam erscheinen, gehen mit dem Einsatz größerer Fahrzeuge zwangsläufig auch höhere Betriebsgeschwindig-keiten, höhere Ladungs- und Fahrzeuggewichte und oftmals längere Lenk- und Arbeitszeiten des Betriebspersonals einher.

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Durch diese Faktoren hat auch die Ladungssicherung auf dem Agrarsektor deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Haut-Grundsätze einer erfolgreichen Ladungssicherung sind auch hier gleich:

  • Ladungssicherung durch Formschluss (z.B. durch die Aufbauten der Transportfahrzeuge, Direktzurren, etc.)
  • Ladungssicherung durch Kraft- und Reibschluss (z.B. durch Niederzurren, Antirutsch-Matten, etc.)

Unterschiedliche Ladegüter – unterschiedliche Sicherungsansprüche

Landwirtschaftliche Erzeugnisse haben, bezogen auf ihr Volumen, oftmals relativ hohe Massen.
Hier eine beispielhafte Aufzählung:
Grassilage:        400 – 800 kg / m³
Silomais:        650 – 750 kg / m³
Getreidekörner:    600 – 800 kg / m³
Kartoffeln / Rüben:    600 – 800 kg / m³

Im Erntezustand werden diese Erzeugnisse überwiegend allein durch die Fahrzeugaufbauten der landwirtschaftlichen Transportfahrzeuge gesichert. Beachtenswert ist hierbei, dass die Schüttkegel in ihrer Dimension jeweils so beschaffen sind, dass bei auftretendem Ladungsverschub ausreichend Ausgleichsraum zu den Bordwänden vorhanden ist, um einen Ladungsverlust wirksam zu verhindern.

In der weiteren Transportkette stellen vor allem Getreide und Kartoffeln Logistikunternehmen oftmals vor Schwierigkeiten bei der Ladungssicherung. Mittlerweile handelsgerecht verpackt, werden diese Ernteerzeugnisse zu problembehafteten Ladegütern.

Die Ladeeinheitenbildung beispielsweise, ist aufgrund der Ladungsbeschaffenheit auf herkömmlichen Transportfahrzeugen nur schwer zu bewerkstelligen. Negativ wirken sich hier zudem die meist sehr geringen Kräfteaufnahmefähigkeiten dieser Güter und/oder deren Verpackungen aus. Häufig werden Getreide als Sackware und Kartoffeln in Netzen befördert. Beide Verpackungsarten erschweren oder verhindern je nach Ladungsgewicht ein wirksames Niederzurren, oder ein wirksames Anbringen und Verwenden  von Ladungssicherungshilfsmitteln.

Folge: Auch beim Weitertransport zum Handel oder zum Endverbraucher können diese Erzeugnisse nur durch Fahrzeuge mit entsprechend verstärkt dimensionierten Aufbauten vorschriftskonform befördert werden.

Hierbei kann sogar ein gemäß DIN EN 12642, „Code XL“ zertifizierter „Curtainsider“ (Anhänger oder Sattelanhänger mit seitlichen Schiebeplanen), hinsichtlich der erforderlichen Sicherungskräfte schnell an seine Grenzen geraten.

Je nach Ladungshöhe können hier auf den Transportfahrzeugen vergleichsweise hohe Ladungs-gewichte auftreten. Zusätzlich können sich diese Ladegüter durch fahrdynamische Vorgänge nach unten verdichten, und dadurch die seitlichen Schiebeplanen bauchig nach außen ausbeulen oder auswölben.  Dadurch kann  es zu punktuellen Belastungen der seitlichen Aufbauten kommen und die vorgeschriebenen Rückhaltekräfte von dem hälftigen Ladungsgewicht (50%) können nicht mehr aufgebracht werden.

Wichtig also:

Augenmaß und Sachverstand bei Beförderung und Sicherung landwirtschaftlicher Erzeugnisse!!!

Quelle: Beitrag des Team LasiPortal.de

 

Ladungssicherung in der Landwirtschaft

Wie man eine ordnungsgemäße Ladungssicherung in der Forst- und Landwirtschaft sicherstellen kann erfahren Sie hier, auch in Form von Fragestellungen in unserem Lasi-Blog:

>> Ordnungsgemäße Ladungssicherung in Land- und Forstwirtschaft

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