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Lkws mit gravierenden Mängeln

Mangelnde Ladungssicherung tritt bei vielen polizeilichen Kontrollen zutage/Gefährdung für den Straßenverkehr

Mangelnde Ladungssicherung und teils gravierende Mängel an den Transportfahrzeugen – damit haben Polizeibeamte fast immer zu kämpfen. Hier eine kleine beispielhafte Auswahl.

Einen Tanklastzug mit erheblichen Sicherheitsmängeln zog gerade noch rechtzeitig die Polizei Gelsenkirchen aus dem Verkehr. Dieser beförderte knapp 13.000 Liter Dieselkraftstoff in seinem Tank.

Die Polizisten leiteten den Fahrer mit seinem Lastzug zumörtlichen TÜV. Dort wurden folgende Sicherheitsmängel festgestellt: Bremsanlage defekt, erhebliche Mängel der Beleuchtungseinrichtungen, Beschädigungen an den Reifen, ein Riss in der Frontscheibe, Risse in tragenden Teilen des Tankrahmens.

Insbesondere letzterer Mangel stellte eine erhebliche Gefährdung für den Straßenverkehr dar. Der untersuchende TÜV-Prüfer gab an, dass das eigentliche Tankbehältnis nur noch durch einige wenige Schrauben am Auflieger gehalten wurde.

Bei der Grenzausreisekontrolle stoppten Cuxhavener Bundespolizisten einen 60-jährigen Lkw-Fahrer. Am schwer beladenen Sattelauflieger war keine Bremswirkung mehr feststellbar.

Die Mängelliste war außergewöhnlich lang: Sämtliche Bremsbeläge abgefahren, Stoßdämpfer defekt, Reifenschäden, mehrere fehlende Radmuttern und schwere Korrosionsschäden.

Der Auflieger war mit einem weiteren Sattelauflieger, einer Zugmaschine und zwei Pkws schwer beladen. Gebremst wurde die Fuhre nur noch von der Zugmaschine. Im Falle einer starken Bremsung hätte sich das Gespann quergestellt und die Ladung verloren. Sie war nur notdürftig gesichert.

Einen Laster mit undichten Säcken, befüllt mit giftigen Stäuben, musste der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei auf der Autobahn 1 stoppen. Der 35-jährige Fahrer aus Oldenburg war im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten worden.

Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Beamten fest, dass giftige Stäube aus den Säcken auf der Ladefläche ausgetreten waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Für die Bergung der beschädigten Säcke wurde ein Spezialunternehmen angefordert.

 

Quelle: Polizei Gelsenkirchen, Bundespolizeiinspektion Bremen, Polizei Münster; presseportal.de/polizeipresse.de

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