Wegen Überladung: 3000 Euro Gewinnabschöpfung
Neben der Überladung soll wohl bald auch mangelnde Ladungssicherung mit Gewinnabschöpfung geahndet werden
Das Thema „Gewinnabschöpfung“ rückt immer mehr in den Mittelpunkt bei Transportunternehmen, Behörden und Lkw-Fahrern. Denn neben der Überladung soll bald auch mangelnde Ladungssicherung auf diese Weise geahndet werden.
Einen aktuellen Fall schilderten vo kurzem Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes der Polizei Neumünster: Diese hatten auf der A7, Fahrtrichtung Hamburg, einen schwedischen Lastwagen mit Anhänger kontrolliert, der Raps geladen hatte.
Der Zug wog mit Ladung 49 Tonnen, erlaubt sind maximal 40 Tonnen. Die Beamten errechneten eine Überladung von neun Tonnen oder 23,5 Prozent.
Ahndungsmaßnahmen: Der schwedische Fahrer (49) zahlte ein Bußgeld in Höhe von 220 Euro. Die schwedische Firma musste im Verfahren zur Gewinnabschöpfung mehr als 3000 Euro zahlen.
Quelle: Polizeidirektion Neumünster; presseportal.de/polizeipresse
Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:
Überladung: Wenn der Gewinn verfällt . . .
Ladungssicherung – klassisches Thema im Transportgeschäft . . .