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Arbeitszeit kontra Lenkzeit

Vorschriften müssen differenziert gesehen werden

Unterschiedliche Rechtsvorschriften führen gelegentlich zum Konflikt

Unterschiedliche Rechtsvorschriften führen gelegentlich zum Konflikt

Auf Deutschlands Straßen stellen Fahrzeuge zur Güterbeförderung mittlerweile den größten Teil des Verkehrsaufkommens dar. Das Fahrpersonal unterliegt Sozialvorschriften (FPersV, VOEWG, AETR) welche die Lenk- und Ruhezeiten regeln. Grundlage hierfür bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Zeittakte, Schichten, Arbeitsdauer, Lenkzeiten und Ruhezeiten sind im ArbZG und in der FPersV unterschiedlich definiert. Während das ArbZG grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gilt und die Arbeitnehmer schützen sowie die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen soll, regelt die FPersV die Schicht- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer im Speziellen. Gerne und nicht selten werden diese Vorschriften miteinander verknüpft bzw. zum günstigsten Fall herangezogen.

Lasiportal kennt diese Problematik durch mehrere Anfragen hinreichend und will gerne einen Beitrag zur Aufklärung leisten. Der gewissenhafte Umgang mit den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sollte für jeden Fahrer, Disponenten und Unternehmer Vorrang haben. Damit werden Bußgelder abgewendet und ein wichtiger Beitrag für Verkehrssicherheit geleistet.

>> Klassiker neu aufgelegt . . .

>> Lenk- und Ruhezeiten
www.lenkundruhezeiten.org

>> Arbeitszeit und Lenkzeit nach VO (EG) Nr. 561/2006
www.lkw-auskunft.com

>> Arbeitszeitgesetz
www.gesetze-im-internet.de

>> EWG-VO Sozialvorschriften im Straßenverkehr
www.lasiportal.de

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