LKW-Maut – Statistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
BAG-Mautstatistik: Ergebnisse der ersten drei Quartale 2014
Seit 2005 wird in Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen erhoben. Die Mautpflicht gilt grundsätzlich auf allen Autobahnen und derzeit auf mehreren Abschnitten dreier Bundesstraßen.
Nach den ersten drei Quartalen des Jahres 2014 betrug die Fahrleistung der Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht auf mautpflichtigen Straßen 21,1 Mrd. Kilometer und lag damit 3,2 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Bei der statistischen Auswertung wurden auch die ab dem 1. August 2012 zusätzlichen Abschnitte von mautpflichtigen Bundesstraßen berücksichtigt.
>> Mautstatistik: Ergebnisse der ersten drei Quartale 2014
>> Mautstatistik: Jahrestabellen 2013
Im Rahmen der Mautstatistik werden Daten über die Fahrleistungen und Fahrten der sogenannten Mautfahrzeuge nach verschiedenen Kritierien ausgewertet.
Weitere Angaben sowie Methodischen Erläuterungen zur Mautstatistik (deutsch/englisch) finden Sie hier auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr:
Quelle: Presseinformation 13/2014 des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG); www.bag.bund.de