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Eis und Schnee – Lkw-Fahrer im Winterstress

Alle Jahre wieder !

Schneegerüst auf dem ESSO-Autohof FD-Nord - Gefahrenabwehr für jedermann

Schneegerüst auf dem ESSO-Autohof FD-Nord – Gefahrenabwehr für jedermann

Gefährliche Dachlasten – Die Folgen herabfallender Eis- und Schneebrocken bei freier Fahrt sind oft fatal. Nicht selten werden Personen

nachfolgender, entgegenkommender oder vorbeifahrender Fahrzeuge schwer verletzt, oder es entstehen hohe Sachschäden.

Lkw-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt die Dächer der Fahrzeuge von gefährlichen Dachlasten – Eis und Schnee – zu befreien.

Auch die Frage nach der Winterbereifung wird immer wieder unter den Fahrern, den Fahrzeughaltern und den Fachleuten diskutiert.

Lasiportal gibt wichtige Tipps und Hinweise:

  • Bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) darf nur noch mit Winterreifen gefahren werden.
  • Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen montieren.
  • Winterreifen definieren sich über die Kennzeichnung M+S.  Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind. Ein zusätzliches Piktogramm mit Schneeflocke zur M&S- Kennung bescheinigt die Wintereigenschaft des Reifen durch einen entsprechenden Test. Sie ist aber nicht zwingend notwendig.
  • Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind in der Regel mit grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet und deshalb von der Vorschrift ausgenommen.
  • Für Einsatzfahrzeuge, für die es keine M&S- Reifen gibt, trifft die Regelung ebenfalls nicht zu.
  • Empfehlung: Während § 36 StVZO im Allgemeinen eine Profil-Mindesttiefe von 1,6 mm zwingend vorschreibt, empfiehlt die Fachwelt für Winterbereifung eine Mindesttiefe von 4,0 mm.

Sanktionen:

Wird bei entsprechender Wetterlage ein Fahrzeug mit unangepasster Bereifung geführt, droht ein Bußgeld in Höhe 40,00 €. Bei einer Verkehrsbehinderung erhöht sich dieses auf 80,- €. In beiden Fällen droht ein Punkt in Flensburg.

Wichtig !

Jeder Unternehmer sollte sich über die möglichen Konsequenzen des Überlassens eines Fahrzeugs mit ungeeigneter Bereifung im Klaren sein.

Pflichten des Fahrzeugführers nach der StVO:

  • Fahrverhalten, Geschwindigkeit anpassen, geeignete Winterausrüstung, allgemeine Pflicht des verkehrssicheren Zustands des Kfz

Pflichten des Fahrzeughalters:

  • Halterverantwortlichkeit für die Inbetriebnahme des Kfz nach der StVZO, Unternehmerverantwortlichkeiten i.S.d. Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

Problematik Dachlasten:

>> Eisplatten – Gefahr für Autofahrer
Quelle: ARD-Mediathek, Maintower-TV

Sollten Eisstücke von der Dachplane auf die Fahrbahn fallen, sind folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog zu erwarten:

  • Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25,- €
  • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80,- € /1 Pkt
  • es kam zu einem Verkehrsunfall 120,- € / 1 Pkt.
  • Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen

Wichtig:

Die an den Rasthöfen vorhanden Schneegerüste vor Fahrtantritt nutzen. Standorte aller Schneegerüste in Deutschland sind unter der folgenden Webseite zu finden:

>> Übersicht der Schneegerüste auf Rasthöfen – bundesweit

>> Dachlasten
Quelle: Lasiportal

>> Enteisungsanlagen und Gerüste für Lkw
>> Enteisungsanlagen-modulbauweise
Quelle: Günzburger Steigtechnik

 

 

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