Autobahnpolizei zieht zwei Lkw aus dem Verkehr
Klassischer Fall von Gefahrenabwehr
„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (Auszug aus § 1 der StVO)
Diese Grundregel gilt mehr denn je auch auf unseren Autobahnen, und um ihr Rechnung zu tragen, vertrauen die aufrichtigen Verkehrsteilnehmer auf die Präsenz der Polizei. Genau die war vor wenigen Tagen auf der A 7 im Bereich des Kirchheimer Dreiecks unterwegs, als gleich zwei Transporter wegen gravierender Ladungssicherungsmängel auffielen. Das wiederum ist ein Beweis dafür, dass immer wieder gegen die Vorschriften des § 22 StVO und die hinreichend klar definierten VDI-Richtlinien verstoßen wird. Während den beiden kontrollierten Fahrern und den verantwortlichen Verladern Bußgelder und Punkte drohen, sind diejenigen Transporteure gut beraten, die ihre Ladung mit geeigneten und funktionsfähigen Sicherungsmitteln ordnungsgemäß sichern.
Laut Pressebericht der Polizei in Fulda wurde an der ersten Kontrollstelle ein Gutachter hinzugezogen, der die mangelnde Verkehrssicherheit des Aufliegers bestätigte. Die Fahrzeugkombination wurde auf direktem Weg in eine naheliegende Werkstatt geleitet, und erst nach umfangreichen Reparaturen konnte die Weiterfahrt fortgesetzt werden.
Im zweiten Fall, wo Eisenbahn-Güterwaggons auf einem Auflieger unzureichend und teilweise gar nicht gesichert waren, leitete die Polizei ein Verfallsverfahren ein. Zudem mussten Teile entladen und nach ordnungsgemäßer Umladung nachgesichert werden. Dazu musste eigens ein Autokran an die Kontrollstelle herangeführt werden.
Kommentar der Polizei:
Leider werden derartig gefährliche Transporte im Schwerverkehrsbereich noch immer häufig festgestellt. Ständige Kontrollen der zuständigen Behörden sind daher unerlässlich, um die Sicherheit auf Autobahnen und Fernstraßen aufrecht zu erhalten.
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Quelle: na presseportal