Antidröhnplatte

Ladungssicherung hat viele Bausteine

. . . einer davon ist die Kippgefahr.

Dieser Transport wird einer Polizeikontrolle nicht standhalten.

Unfall- und Betriebsschäden im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und Gütern stehen sehr oft im Zusammenhang mit falscher oder nicht ausreichender Ladungssicherung.

Einer der klassischen Fälle dabei ist die Nichtbeachtung oder falsche Einschätzung der Kippgefahr eines transportierten Ladegutes.

Kippgefahr wird in der Fachsprache definiert:
Verläuft die am Schwerpunkt des Körpers angreifende Gewichtskraft nicht durch die Auflagefläche, so kippt der Körper auf jeden Fall um, wenn er sich selbst überlassen bleibt. Er gelangt danach in eine neue, in der Regel stabilere Lage mit einer anderen Auflagefläche.

Bereits bei der Planung des Transportes und spätestens bei der Verladung ist der Begriff der Standfestigkeit des Transportgutes zu beurteilen.

Die Standfestigkeit ist beschrieben als diejenige Fähigkeit des Körpers, eine vorgegebene Position über eine gegebene Zeit beizubehalten, d.h. ihre Lage nicht zu verändern.

Ladungseinheiten mit hohem Schwerpunkt und kleiner Standfläche können unter dem Einfluss von Trägheitskräften umkippen. Geschieht dies wegen fehlender oder unzureichender Sicherung, so können die gleichen schweren Folgen wie bei unzulässigem Rutschen eintreten. Um Kippen in allen Fällen zu verhindern, verlangen die gängigen Richtlinien und Normen eine geeignete Sicherung von „kippgefährdeten“ Ladungseinheiten.

Zur Bewertung und Berechnung kippgefährdeter Gegenstände bietet die Fachliteratur zur Ladungssicherung ausreichend Schulungs- und Informationsmaterial an.

>> Kippen und Kippgefahr
Quelle: Bundesverband Deutscher Stahlhandel, 40549 Düsseldorf

>> Haftung bei unzureichender Ladungssicherung
Quelle: Bundesverband Deutscher Stahlhandel, 40549 Düsseldorf

>> Damit die Ladung nicht ins Rutschen kommt
Quelle: Bundesverband Deutscher Stahlhandel, 40549 Düsseldorf

 

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