Antidröhnplatte

Immer wieder Alkohol – unfassbar !

Auch Lkw-Fahrer verlieren ihre Professionalität.

Aufklärung wirkt nur bedingt – Polizeikontrollen sind unverzichtbar.

Alkohol und Drogen sind bekanntermaßen im Straßenverkehr ein „no-Go“ und vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Dennoch begegnet uns auf unseren Straßen ein hohes Gefährderpotential von Fahrern, die sich disziplin- und gewissenlos hinter das Lenkrad ihres Fahrzeuges setzen.

Schwerste Unfälle auf Landes- und Kreisstraßen prägen schon seit Jahren das Bild der Unfallstatistiken der Polizeidienststellen. Doch in jüngster Zeit werden auch auf den Autobahnen vermehrt alkoholisierte Verkehrsteilnehmer festgestellt – nicht zuletzt auch immer wieder Lkw-Fahrer.

Fakt ist, dass schon die geringste Einwirkung von Alkohol – der Gesetzgeber spricht von 0,3 Promille – eine Auswirkung auf die Verkehrstüchtigkeit haben kann. Nämlich insbesondere dann, wenn eine sogenannte „Ausfallerscheinung“ hinzukommt.

Fakt ist, dass eine Alkoholeinwirkung von 0,5 Promille – ohne Ausfallerscheinung – mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro (im 1. Fall), 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte Belastung im Fahreignungsregister in Flensburg sanktioniert wird.

Fakt ist, dass eine Alkoholeinwirkung von 1,1 Promille die sofortige Wegnahme des Führerscheines (Sicherstellung durch die Polizei) zur Folge hat. Daran schließt sich ein Strafverfahren an. Die Dauer des Entzuges der Fahrerlaubnis und die Höhe der Geldstrafe (oder sogar Freiheitsentzug) sind abhängig von dem Geschehen (war es in Verbindung mit einem Verkehrsunfall oder eine Polizeikontrolle).

Fakt ist, dass hierbei das Verfahren der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für die Betroffenen sehr empfindlich und teuer werden kann. Es handelt sich bei der Wiedererteilung um einen Verwaltungsakt der Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder Stadt). Empfindliche Auflagen – Nachweis der Alkoholentwöhnung, Psycho-Test, Fahrüberprüfung durch einen Sachverständigen – können zu fast unüberwindbaren Hürden werden.

Beispielhaft war eine Geisterfahrt vor wenigen Tagen auf der A 7 Nähe der Raststätte Großenmoor (südl. des Hattenbacher Dreiecks). Einen guten Schutzengel hatten drei Reisende aus Niederbayern, denen dort in der Nacht gegen 23.50 Uhr ein Geisterfahrer mit einem Pkw BMW auf ihrer Bahn entgegen kam. Bedingt durch wenig Verkehsaufkommen konnten sie dem Fahrzeug ausweichen.

Der Geisterfahrer konnte kurz darauf auf dem Gelände der Raststätte durch die Polizei angetroffen und festgenommen werden. Er stand erheblich unter Alkoholeinfluß. Die Polizisten stellten seinen Führerschein und seinen Fahrzeugschlüssel sicher. Ihm droht nach einer erfolgten Blutentnahme das zuvor beschriebene Szenario.

Auch die bevorstehenden vergnüglichen Tage der Fastnacht (Quelle: Springer Fachmedien, 81 549 München) sollten uns davor bewahren, Alkohol mit Autofahren zu verbinden. Da kommt oft ein Erwachen zu spät.

>> Geisterfahrer auf der A 7 gestoppt
Quelle: Osthessennews, 36 041 Fulda

>> Lkw – Alkohol am Steuer
Quelle: Lasiportal

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte