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Schweizer Polizei kontrolliert Ladungssicherung

Kanton Thurgau

Gerade auf kleineren Pritschenfahrzeugen oder in Kombi-Pkw wird die Ladungssicherung sträflich vernachlässigt. Foto: Lasiportal

Thurgau ist ein Kanton, der im Nordosten der Schweiz liegt und im Norden an den Bodensee, den Rhein und an Deutschland angrenzt. Das bekannte Weinbaugebiet wird durch Weingüter, Obstplantagen und Hügel geprägt. In Kreuzlingen, der Nachbarstadt der deutschen Stadt Konstanz, beginnt eine Straße, die am Seeufer entlang durch Orte voller Fachwerkhäuser verläuft.

Auch die Kantonspolizei Thurgau widmet sich neuerlich mit einer Schwerpunktaktion der Ladungssicherung. Dazu zitiert sie aus dem Schweizerischen Straßenverkehrsgesetz Artikel 30. Dort heißt es unter anderem:

„Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann“, eine an unsere Vorschrift angelehnte Formulierung.

Dieser Vorschrift schenkte ein Lieferwagenfahrer in Kreuzlingen keine Beachtung. Mit einer schlecht gesicherten Baustellenabschrankung, die sich auf der Ladefläche seines Transporters selbständig machte, löste er bei einem Autofahrer eine Schrecksekunde aus. Das sperrige Teil flog in den Gegenverkehr und durchbohrte die Windschutzscheibe eines entgegenkommenden Fahrzeugs, schreibt die Polizei weiter. Die Insassinnen des Autos hätten aber Glück im Unglück gehabt und seien unverletzt geblieben.

Der Lieferwagenfahrer wurde angezeigt.

Mit diesem alltäglichen Beispielfall starten wir in das Neue Jahr 2019 und vertrauen darauf, dass wir „immer gut ankommen“, egal mit welcher Ladung und egal mit welchem Ziel.

Auch beim Verladen des Reisegepäcks kommt es auf korrekte Ladungssicherung an. Foto-Motor-Traffic.jpg

Noch etwas differenzierter als in unserem Nachbarland erinnert Lasiportal an unsere Ladungssicherungsvorschriften:
Im Paragraphen 22 der StVO heißt es im Absatz (1): „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Alle diese Grundsätze – sprich Vorschriften – gelten natürlich auch für Privatfahrzeuge, Pkw, Kombifahrzeuge, Kleinbusse. Gerade jetzt, wo Winterurlaub und Skiurlaub bei vielen Familien und Gruppen anstehen, sollte man auch für die Verkehrssicherheit Vorsorge tragen.

>> Ladungssicherung im Pkw
Quelle: Mein Auto-GmbH, Köln

>> Ladungssicherung im Auto
Quelle: Lasiportal

<< Darf man den Pkw bis zum Anschlag beladen ?
Quelle: Zeit Online

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