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Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Oft werden die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit

– früher Sicherheitsfachkraft – und Sicherheitsbeauftragter verwechselt

Die BBG hat sich am 1. Januar 2010 zur neuen Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) vereinigt

Sachgebiete/Sicherheitsbeauftragte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt und muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen. Sie hat weit reichende, durch Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften festgelegte Aufgaben und ist im Betrieb ausschließlich in Sachen Sicherheit und Gesundheit tätig. Betriebe, die dafür keine volle Stelle besetzen, werden von einer externen Fachkraft betreut.

>> Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Quelle: juris das Rechtsportal; gesetze-im-internet.de

Im März 2017 ist die neue DGUV Information
211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ erschienen.

Seit 1. Mai 2014 kann es einen Punkt für Verstöße gegen die Vorschriften der GGVSEB geben

Organisation des Arbeitsschutzes

Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich. Dazu wird er durch zusätzliche Qualifikation (Schulung bei der Berufsgenossenschaft) und entsprechende Entlastung von seiner Haupttätigkeit (zeitweise Freistellung) befähigt. Die Erfahrungen zeigen, dass Sicherheitsbeauftragte auch in kleineren Betrieben eine Menge bewegen können. Wie ist der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert, in welcher Rolle befinden sich Sicherheitsbeauftragte, welche Rechte und Pflichten haben sie und wie ist die Verantwortung definiert, die sie tragen? Welche Ziele und Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte und wie werden sie darauf vorbereitet? Die Beantwortung dieser grundlegenden Fragestellungen ist Voraussetzung für das Tätigwerden der Sicherheitsbeauftragten.

>> der Sicherheitsbeauftragte (Sibe)

Die neue SiBe-Information löst viele alte Schriften ab

Bilden Sie sich fort

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Mit Veröffentlichung der neuen DGUV-Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ wurden folgende Schriften zurückgezogen, da ihre Themen in der neuen Schrift abgedeckt sind:

  • DGUV Information 211-004 „Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ (Herausg. BGN) (bisher BGI 517)
  • DGUV Information 211-011​ „Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (Herausg. BGHM) (bisher BGI 587)
  • DGUV Information 211-021 „Der Sicherheitsbeauftragte“ (Herausg. DGUV) (bisher GUV-I 8503)
  • DGUV Information 211-022 „Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte“ (Herausg. DGUV) (bisher GUV-I 8519)
  • DGUV Information 211-024 „Meldungen des Sicherheitsbeauftragten“ (Herausg. DGUV) (bisher GUV-I 8542)
  • DGUV Information 211-025 „Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten“ (Herausg. DGUV) (bisher GUV-I 8543)

Laden Sie sich die neue DGUV-Broschüre über den Link herunter:

>> DGUV-Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ pdf

>> Aufgaben und Rollenbild der Sicherheitsbeauftragten (PDF, 880 kB)
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); dguv.de

Fragen, Antworten, Tipps

Fragen, Antworten, Tipps

>> zum Arbeitsschutzportal mit weiterführenden Links und Broschüren zum Thema
Quelle: © 2012 – 2017  TANDEM MEDIA GmbH

> > Befähigte Person/Sachkundiger nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV)
Quelle: lasiportal.de

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