VDI 2700 Blatt 3.1: 2023-03 – NEU –
Richtlinie gilt als anerkannte Regel der Technik.
In enger Anlehnung an die Vorschrift des § 22 StVO ergibt sich die Verbindung zu den VDI-Normen. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik, u n d wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen. Damit stellt der § 22 StVO eine Verhaltensvorgabe für alle am Transport beteiligten Personen dar. Da in der StVO jedoch keine detaillierten Hinweise auf Ausrüstung, Fahrzeugbeschaffenheit, Ladungssicherungshilfsmittel, Zurrpunkte etc gegeben werden, sind DIN, DIN-ISO und DIN-EN-Normen erlassen worden und gelten als anerkannte Regeln der Technik.
Vor diesem Hintergrund wurden mit der aktuellen Änderung der VDI 2700 Blatt 3.1 zu Sicherungsmitteln, Anwendungen und Verfahren neue Werte festgelegt.
Die neue Richtlinie informiert über die Auswahl von Zurrmitteln und beschreibt deren richtigen Gebrauch, Anwendung sowie Handhabung in der täglichen Praxis. Sie stellt eine praktische Gebrauchsanleitung für Zurrmittel dar und bezieht sich auf die Ausgabe VDI 2700-Blatt 3.1 : 2006-10. Darüber hinaus bietet sie einen detaillierten Überblick über die Berechnung und Auswahl der Zurrmittel, zu denen Zurrgurte, Zurrketten verschiedener Stärken und Zurrdrahtseile gehören.
Die Richtlinie richtet sich an jeden, der am Transport von Ladung beteiligt ist, z. B. den Verlader, den Fahrzeugführer, den Fahrzeughalter sowie den Absender und den Frachtführer und auch an den Unternehmer. Die Anwendung setzt eine der Tätigkeit entsprechende ausreichende Qualifizierung voraus.
Lasiportal berichtet zu einzelnen, gravierenden Änderungen bzw. jetzt geklärten Definitionen in der Anwendung der „anerkannten Regeln der Technik – VDI 2700 Blatt 3.1 “2023-03 – NEU -“
Begriff der Ladungssicherung
Ladungssicherung ist notwendig, um die Gefährdung von Personen, Tieren und Sachen bei üblichen Verkehrsbedingungen auszuschließen und das Ladegut vor Beschädigungen zu schützen. Zu den üblichen Verkehrsbedingungen zählen auch Vollbremsungen, Ausweichmanöver wie erzwungene Fahrspurwechsel und Unebenheiten der Fahrbahn.
Das ist das eigentliche CREDO der Ladungssicherung und gilt für jedermann, der mit dem Transport von Gütern/Waren befaßt ist.
Hebetechnik
Schon lange wurde in der Ladungssicherung darüber diskutiert, ob Hebeschlaufen als Sicherungsmittel (Gurt) eingesetzt werden können und dürfen.
Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern sind jetzt zugelassen als Hilfsmittel zur Ladungssicherung, also im Verbund zu Zurr/Niederzurrverfahren. Hierzu wird angemerkt, dass sich in der Beschaffenheit der Hebemittel eine 7-fache Sicherheit befindet, während man in der Ladungssicherung von 3-facher Sicherheit spricht. Gerne wird die Hebeschlaufe auch als Verbund im Kopflasching eingesetzt. Die neue, modifizierte Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 lässt das jetzt offiziell zu.
Schäkel
Auch die Schäkelkennzeichnung u. Belastbarkeit wurde neu definiert; ebenso die Verwendung von Bolzen. Hinweis: Zu den genannten Hilfsmitteln werden in der Regel bei Neuanschaffung dokumentierte Informationen mitgeliefert. Diese Dokumente sollten beim Transport mitgeführt werden.
Befestigungspunkte an Maschinen
Auf die Herstellerindustrie soll weiter Einfluss genommen werden, die Befestigungspunkte an Maschinen so zu beschaffen, dass eine ausreichende Festigkeit zur Aufnahme von Ladungssicherungskräften gegeben ist – ein wichtiger Beitrag zur Ladungssicherheit.
Kürzen/Abschneiden von Spannmitteln (Zurrgurten)
Zurrgurte dürfen jetzt auch offiziell abgeschnitten/gekürzt werden. Die Hersteller lassen das bereits seit Jahren zu. Ein Grund ist auch, dass Zurrgurte als Meterware in großen Längen produziert werden. Die Kürzung hat keinerlei Einfluss auf Eigenschaft und Verhalten des Spannmittels. Die Schnittstelle sollte versiegelt werden, damit der Gurt nicht weiter aufdröselt (am Ende mit einem Anzünder erwärmen).
Verdrehen von Zurrgurten
Ein Zustand, der bisher bei Kontrollen immer wieder zu empfindlichen Folgen geführt hat. Das ist jetzt insoweit erlaubt, einen Zurrgurt verdreht einzusetzen. Die Verdrehung darf nicht auf einer Kante erfolgen; die Spannung zum Zurrpunkt muß gerade erfolgen.
Lkw – jetzt mehrspurige Fahrzeuge
Galt die Anwendung von Blatt 3.1 bisher für Lkw, so heißt es jetzt „für mehrspurige Fahrzeuge“.
Auch einige Begrifflichkeiten aus Blatt 3.1 wurden aktualisiert
Ablegereife Zurrmittel, funktionsbeeinträchtigt, Direktzurrung.
Auszugsweise aus dem Inhalt der neuen Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 „2023-03 – NEU “
- Anwendungsbereich, Übersicht,
- Gebrauch, Anwendung und Handhabung von Zurrmitteln,
- Kontrolle, Prüfung, Reparatur und Instandhaltung,
- Dokumentation, Ablegekriterien.
Hinweise:
Für die Produktion von Zurrmitteln gilt innerhalb der EU die Regel der DIN EN 12 195 in den Teilen 2 – 4.
Auch Ladungssicherungsmittel/Zurrmittel sind landungssicher zu transportieren; sie sind vor ihrer Verwendung auf Mängel hin zu kontrollieren.
Lasiportal wird über die ersten Bewertungen und Erfahrungen bei Kontrollen aktuell berichten.
>> VDI 2700-Blatt03.1_2023-03_Beuth Norm_I
>> VDI – Regeln der Technik
Quelle: Lasiportal