Ladungssicherung – müssen die „anerkannten Regeln der Technik“ beachtet werden?
„Richtig oder falsch“ – „sicher oder unsicher“
Ladung ist entsprechend der „anerkannten Regeln der Technik“ zu sichern.
So steht es in § 22 der Straßenverkehrs- ordnung. Gilt dies jedoch in jedem Fall? Mit dieser Frage setzen sich in einem Beitrag zwei Berater (Frank Schmidt ID 832 und Dr. Uwe Krause ID 1119) im lasiportal auseinander.
Der Beitrag bezieht sich auf Veröffentlichungen in der Verkehrsrundschau und wurden im LaSiBlog zur Diskussion gestellt:
>> Ladungssicherung in Kooperation mit Krone
- Wann ist eine Ladung sicher?
- Sind Antirutschmatten Pflicht?
- Sichern gegen „Abheben“ der Ladung
- Bewertung in Straßenkontrollen
- Geeignetes Fahrzeug
Wann ist eine Ladungssicherung nun „richtig oder falsch“ bzw. sicher oder unsicher? Die Straßenverkehrsordnung fordert eine „verkehrssichere“ Verstauung bzw. Verladung der Güter. Insofern kann ich den o. g. Autoren in ihrer Auffassung nicht in „falsch oder richtig“ zu unterscheiden ausdrücklich zustimmen.
Müssen nun „die anerkannten Regeln der Technik“, wie es der § 22 Abs. 1 StVO von allen Verkehrsteilnehmern erwartet zwingend beachtet werden und wenn ja, welche Regeln sind dies?
Mit der nachstehenden Verlinkung können Sie in einer Ausarbeitung die Problembereiche, eine Bewertung der Ladungssicherung in Straßenkontrollen, die geeigneten Fahrzeuge und welche Punkte insgesamt zu beachten sind im einzelnen detailliert nachlesen.
Lasiportal dankt Stephan Bode für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung. Wer daran interessiert ist und mitmachen will kann sich mit Fragen, Antworten und Tipps daran beteiligen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht:
oder auch
Berater des Monats September 2010 im Lasiportal
Stephan Bode können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:>> Berater im Lasiportal
siehe auch: