Ladungssicherung beim Transport lebender Tiere
Beachtung von Tierschutz und Tierrecht beim Transport
Der Transport von lebenden Tieren, Rinder- und Schweinehälften bzw. Fleischteilen erfolgt häufig mit Kleintransportern; Partyservice wird meist mit Pkw´s ausgeliefert.
Für beide Transportarten gilt generell, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herab- und Umfallen, Verrutschen und Verrollen besonders zu sichern ist.
Hier treffen Forderungen der Verkehrs- und der Arbeitssicherheit zusammen. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein.
Das sind beispielsweise Prallwände zum Schutz der Führerhausinsassen, Zurreinrichtungen in Verbindung mit Gurten oder Seilen, Zwischenwandverschlüsse bzw. Klemmbacken, rutschhemmende Unter- und Zwischenlagen, Füllmittel (zum Beispiel Aufblaspolster) sowie Planen und Netze.
Wichtig ist: Der Fahrer hat nicht nur vor Fahrantritt, sondern auch während der Fahrt die ordnungsgemäße Beladung seines Fahrzeugs zu überprüfen bzw. zu überwachen. Das trifft auch für diejenigen Fahrer zu, die ein beladenes Fahrzeug von einem anderen übernehmen.
Quelle: Fleischerei-Berufsgenossenschaft; fleischerei-bg.de
Tierschutz und Tierrecht
hier finden Sie einen transparenten Überblick sowie umfangreiche Ratgeberinhalte zum Thema (z.B. Tierrechte: Ethik und politische Realität, Tierrecht: spezialisierte Paragraphen und Verordnungen, Tierschutz, Tiere transportieren). Soweit nötig, nach EU-Ländern einzeln aufgeschlüsselt:
>> Ratgeber zum Thema Tierrecht und Tierschutz
Quelle: Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.; anwalt.org
Urteil über Gebote an den >> Beförderer nach der Tierschutztransportverordnung
hier geht’s zur Inhaltsübersicht und zum >> Gesetzestext der Tierschutztransportverordnung