Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen
Anwendbarkeit der technischen Regelwerke bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM)
Ladung ist grundsätzlich gegen Verrutschen, Herabfallen, Umkippen und/oder Rollen zu sichern. Die allgemeinen Vorschriften treffen hier grundsätzlich keine Unterscheidung mit welchem Fahrzeug Ladung befördert wird oder ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Transport handelt.
Sowohl die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, als auch des ADR verweisen dabei auf technische Regelwerke. Hier stellt sich die Frage welche der technischen Regelwerke beim Transport von Gütern mit einem Pkw oder Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse zu beachten sind.
Welche technischen Regelwerke sind anzuwenden?
- § 22 Abs. 1 StVO
- Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR
- VDI 2700
- DIN EN 12195-1:2011-06
Ladungssicherung in Pkw
Zunächst müsste geprüft werden, für welche Fahrzeuge die VDI 2700 gilt. Hinweise dazu finden sich in den Ausführungen zum Anwendungsbereich der Richtlinie.
Ladungssicherung in Kfz. bis 3.500 kg zGM, ausgenommen Pkw
Zu diesen Fahrzeugen zählen Nutzkraftwagen und Lastkraftwagen. Sie werden damit in vollem Umfang von der Richtlinie VDI 2700 erfasst. In Blatt 16 der VDI 2700 werden darüber hinaus vom Grundwerk abweichende Beschleunigungswerte genannt.
Beförderung gefährlicher Güter in Pkw
Ein Pkw ist eine Beförderungseinheit im Sinne des ADR. Werden gefährliche Güter in einem Pkw befördert, so sind die Grundsätze aus Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR zu beachten. Die Anforderungen aus dem Unterabschnitt gelten als erfüllt, wenn die Ladungssicherung auf der Grundlage der EN 12195-1:2010 erfolgte.
Beförderung gefährlicher Güter in Kfz. bis 3.500 kg zGM
Bei der Beförderung gefährlicher Güter mit den in Ziffer 4.2 beschriebenen Fahrzeugen kommt man auf Grund der Einschränkungen in Ziffer 1 Absatz 2 der Europäischen Norm ebenfalls zu dem Schluss, dass die Norm nicht anwendbar ist.
Zusammenfassung
Unabhängig davon, ob und wenn ja, welche technischen Regelwerke anwendbar sind, muss jede Ladung gegen Verrutschen, Herabfallen oder Lageveränderung (ADR) gleich welcher Art gesichert werden. Schutzzweck, sowohl des § 22 Abs. 1 StVO als auch des Unterabschnitts 7.5.7.1 ADR ist, Gefährdungen oder Schädigungen an Leib und Leben von Personen oder an Sachen zu verhindern.
Die Redaktion des Lasiportal dankt dem Dozenten und Berater Stephan Bode für die Zurverfügungstellung seiner fachlichen Ausarbeitung.
Und über diesen Link können Sie die detaillierte Ausarbeitung [pdf] kostenlos downloaden:
>> Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse [pdf]
Stephan Bode können Sie hier als Berater im Lasiportal unter folgenden Links aufrufen: