Lkw-Parkplatzmangel weiter im Fokus
Gerichtsurteil: Lkw-Fahrer sollte Truck nachts und an Wochenenden abseits von Wohngebiet parken / Mehr Stellplätze an der A 5
Selbstständige Fernfahrer dürfen ihren Lkw über Nacht oder an Wochenenden nicht in einem Wohngebiet abstellen, nur damit sie bei einem Auftrag schneller startbereit sind. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (AZ: 1 A 126/10).
Die Richter wiesen in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrers aus Göttingen zurück, der als Subunternehmer für eine größere Firma tätig ist. Der Mann hatte angeführt, er müsse sofort starten können, wenn er Expressaufträge erhält.
Die Richter dagegen entschieden, es sei dem Fahrer zuzumuten, seinen Lkw über Nacht und an Wochenenden in einigen Kilometern Entfernung auf einer als Parkplatz zugelassenen Fläche abzustellen.
Unterdessen wurde bekannt, dass an der Autobahnraststätte Baden-Baden an der A5 nachgerüstet wird. Bislang gab es auf dem Gelände nur 23 Lkw-Parkplätze, nun sollen 121 weitere Lkw-Stellplätze, 162 Parkplätze für Autos und 28 Busparkplätze gebaut werden. Geplant ist auch die Modernisierung von Tankstelle und Gastronomie. Die gesamten Umbauarbeiten sollen 7,8 Millionen Euro kosten und dauern voraussichtlich bis Sommer 2013.
Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilte, fehlen an den Autobahnen in ganz Baden-Württemberg rund 1700 Lkw-Stellplätze
Quellen: EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg; trucker.de, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München