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Werkzeugkiste gilt als Ladung

Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm: Auch eine Werkzeugkiste muss ausreichend gesichert sein

Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm

Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm

Ladungssicherung ist ein bei Verkehrsrechtlern relativ unbeliebtes Thema. Schwerpunkte sind stets: Was ist Ladung? Wurde ausreichend gesichert? Wer ist verantwortlich?

Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 RBs 7/10) hat nun klargestellt, dass auch eine sich im Fußraum (nahe der Pedale) einer landwirtschaftlichen Zugmaschine befindende Werkzeugkiste Ladung im Sinne des § 22 StVO darstellt. Die fehlende ausreichende Sicherung gegen Verrutschen sei ein Ladungssicherungsverstoß.

In der Werkzeugkiste hatten sich verschiedene Werkzeuge befunden, die für den Betrieb und eine Reparatur der landwirtschaftlichen Zugmaschine erforderlich waren. Das Behältnis stand lose im Fußraum. Nach vorne und zur rechten Seite hin in Richtung Pedale hatte sie allerdings Formschluss an der Innenverkleidung des Fußraums.

Polizeibeamte waren bei einer Kontrolle zu der Auffassung gekommen, bei der Werkzeugkiste handele es sich um eine ungesicherte Ladung, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnte, Die Kiste könnte bei Kurvenfahrten oder dem Befahren unebener Straßenabschnitte sowohl seitlich verrutschen als auch nach oben gestoßen werden.

Den vollständigen Text des Artikels finden Sie hier:
>> Ladungssicherungsverstoß bei Werkzeugkiste im Traktor

Quelle: Verlag C. H. Beck oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München

Hier können Sie das Urteil nachlesen:
>> OLG Hamm zu Ladungssicherung

Quelle: Juristischer Informationsdienst; de jure.org

Recht - Gerichtsurteile

Recht – Gerichtsurteile

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

>> VDI 2700 Blatt 15 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen: Rutschhemmende Materialien

>> Beispiele mangelhafter Ladungssicherung: Teil 2 Stückgut

>> Ladungssicherung im Feld und Wald

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