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Zurrgurt ist nicht gleich Zurrgurt

Etikettenschwindel bei Zurrgurten vom Landgericht Münster gestoppt

Einem Etikettenschwindel bei Zurrgurten hat jetzt das Landgericht Münster einen Riegel vorgeschoben

Einem Etikettenschwindel bei Zurrgurten hat jetzt das Landgericht Münster einen Riegel vorgeschoben

Ein Anbieter von Zurrgurten, der zu hohe Angaben bezüglich der Vorspannkräfte der Zurrgurte machte, musste aktuell erleben, dass solch ein Etikettenschwindel justiziabel, sprich gerichtlich entscheidbar ist. Sein Fall landete nämlich vor dem Landgericht Münster, das sich der Sache annahm.

Die Wettbewerbszentrale, Stuttgart, hatte auf Betreiben des FSA auf Unterlassung geklagt, was die Vorsitzende Richterin positiv entschied (LG Münster, Urteil vom 29.08.2012, AZ: 026 O 20/12).

Dementsprechend hat es die Verurteilte künftig zu unterlassen, Zurrgurte mit den angegebenen Vorspannkräften von 400 und 500 Dekanewton (daN) zu bewerben, wenn diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden, wie bei den unabhängig geprüften Gurten, die Gegenstand des Verfahrens waren.

Den ausführlichen Text finden Sie hier:

Zurrgurt ist nicht gleich Zurrgurt . . .

Quelle: Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V.; Prinz-Georg-Straße 106, 40479 Düsseldorf

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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