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Verkehrssicherheit und Ladungssicherung

. . . sind untrennbar miteinander verbunden.

Ladungssicherung erfordert verantwortungsbewußtes Handeln.

Mängel bei der Ladungssicherung gehören zu den häufigsten Sicherheitsverstößen im Straßenverkehr. Mehr als ein Viertel aller Unfälle im Schwerlastverkehr lässt sich auf falsche oder mangelhafte Ladungssicherung zurückführen. Grundsätzlich gehört es zu den Pflichten des Absenders, die Ladung für den Transport ausreichend zu sichern.

Jeder Unternehmer, der Güter auf Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr transportiert ist dafür verantwortlich, dass das Verlade- und Fahrpersonal über das erforderliche Fachwissen verfügt und das die geltenden Rechtsvorschriften  (§ 22 StVO, § 12 HGB, VDI-Richtlinien pp) eingehalten werden.

Verantwortlich für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine vorschriftengerechte Sicherung der Ladung sind alle an den Transportvorgängen beteiligten Personen: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeughalter sowie Fahrzeugführende.

Absender:
Die Verantwortung für die Ladungssicherung ist in § 412 HGB geregelt. Demnach hat der Absender die Pflicht zu gewährleisten, dass das Ladegut beförderungssicher verladen, verstaut und befestigt wird.

Frachtführer:
Dem Frachtführer obliegt die Verantwortung für eine betriebssichere Verladung. Das heißt, er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht leidet,. Eine klare Trennung dieser beiden Verantwortlichkeiten zwischen Absender und Frachtführer ist in vielen Fällen nicht möglich.

Verlader:
Der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet, die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder von der Ladefläche herabfällt ( § 22 StVO ).

Fahrzeughalter:
Der Fahrzeughalter ist diejenige Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sie ist für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich und dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Der Kfz-Halter kümmert sich um Versicherung, Steuern und Wartung des Fahrzeugs.

Wichtig: Der Halter ist für jegliche Schadensereignisse, die von seinem Fahrzeug ausgehen, haftbar. Das betrifft sowohl Unfälle als auch Verkehrsverstöße durch das Fahrpersonal, auch dann, wenn er selbst nicht am Steuer sitzt. Letztendlich kann er in seiner Eigenschaft als Halter auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg belegt werden. Eine Schadensverursachung kann sich zudem auf seinen Versicherungsvertrag auswirken.

Fahrzeugführer:
In Fahrzeugführer ist, wer ein Fahrzeug unmittelbar lenkt oder steuert. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind.

>> Verantwortlichkeiten in der Ladungssicherung – Merkblatt
Quelle: Universal Transport, Fachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) e.V.

>> Falsche Ladungssicherung – eingeschränkter Versicherungsschutz
Quelle: Lasiportal

 

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