Gefahrgutunfälle gingen glimpflich aus
Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen alle Beteiligten von Gefahrgutunfällen: Verantwortlich sind Fahrer, Halter und Verlader
Gefahrgutunfälle mit Lkws sind sehr häufig auf mangelnde Ladungssicherung zurückzuführen. So auch in folgenden Fällen:
In Mönchengladbach stoppten Polizeibeamte einen Gefahrgut-Lkw und bemerkten bei ihrer Kontrolle hinsichtlich der Ladungssicherheit, dass an einem Fass auf der Ladefläche offensichtlich etwa 150 ml Flüssigkeit ausgetreten war.
Es handelte sich laut Ladepapiere um Chlorbleichlauge (Hydrochloridlösung UN 1791). Durch die örtliche Nähe war die Feuerwehr sehr schnell in der Lage eine ausreichende Sicherheitsabsperrung im Umkreis von 50 Meter einzurichten. Die beiden Beamten, die das Leck bemerkt hatten, mussten vorsorglich im Krankenhaus untersucht werden.
Mit dem Geschäftsführer der Verladefirma wurde festgestellt, dass der Ventildeckel des Fasses defekt war. Nach Entsorgung der ausgetretenen Flüssigkeit und Wechsel des Deckels unter Aufsicht der Feuerwehr war die Gefahr beseitigt. Entsprechende Verfahren gegen die Beteiligten wurden eingeleitet.
In Itzehoe wurden Einsatzkräfte zu einem Gefahrgutunfall auf einem Parkplatz der Bundesstraße 5 gerufen. Der Fahrer eines Lkw hatte festgestellt, dass aus einem Kanister im Laderaum zirka 10 Liter ätzende Flüssigkeit ausgelaufen war.
Die Säure ist ätzend und schwer entzündlich. Sie konnte durch die Feuerwehr gebunden beziehungsweise gesichert und aufgenommen werden. Gegen den Fahrer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen mangelnder Ladungssicherung nach dem Gefahrgutrecht gefertigt.
Quellen: Polizei Mönchengladbach; Polizeidirektion Itzehoe; presseportal.de/polizeipresse
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Chaos nach Brand von Gefahrgut-Lkw . . .