Ladungssicherung beim Winterdienst
Nach der Unfallkasse Hessen ist Ladungssicherung auch bei Winterdienstfahrzeugen unbedingt vonnöten
Es dauert nicht mehr lange, dann sind die Winterdienste wieder gefordert. Viele von Ihnen mögen sich da an ein Seminar der Unfallkasse Hessen (UKH) im vergangenen Jahr erinnern, als es um Fragen der Ladungssicherung beim Winterdienst ging.
Und in diesem Zusammenhang vornehmlich um Streufahrzeuge, die meist ausgestattet sind mit mobilen, aufgesetzten Streugeräten. Deren Befestigung wiederum ist eine häufige Fehlerquelle.
Thomas Rhiel vom UKH hatte in diesem Zusammenhang betont, dass eine Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsleiter durchgeführt werden muss, um eine korrekte, sichere Handhabung sicherzustellen.
Jürgen Freigang (RP Gießen) unterstrich, dass Fahrzeughalter und Fahrzeugführer gesetzlich zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung verpflichtet sind. Laut § 22 Straßenverkehrsordnung muss die Ladung eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver ohne Verrutschen überstehen. Auch die Hersteller der Streumaschinen seien in der Pflicht, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu schaffen.
Michael Barfuß vom „Verkehrssicherheitsteam“ aus Hohenahr machte die physikalischen Kräfte deutlich: Im Falle eines Falles drücke eine 20 Tonnen schwere Ladung mit 80 Prozent ihres Gewichts (hier 16 t) auf die Stirnwand beziehungsweise zerre mit dieser Kraft an Spannketten oder Gurten. Firmentechniker verschiedener Hersteller erläuterten im Einzelnen die Anforderungen, die daher an Ketten, Zurrgurte, Zurrpunkte und Antirutschmatten zu stellen sind.
Quelle: Unfallkasse Hessen, Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main; ukh.de
Anmerkung der Lasiportal Redaktion: Michael Barfuß vom „Verkehrssicherheitsteam“
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