Radioaktiver Stoff fahrlässig transportiert
Radioaktives Material wurde in marodem Container auf Gefahrguttransporter befördert
Ladungssicherung und das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen sind besonders bei Gefahrguttransporten das A und O. Eine Vernachlässigung der Vorschriften kann böse Folgen haben – sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Wie fahrlässig dennoch bisweilen verfahren wird, zeigt ein aktuelles Beispiel der Polizei Bremen.
Nachdem Beamte der Gefahrgutüberwachung einen deutschen Sattelzug auf der A 1 angehalten und kontrolliert hatten, untersagten sie dem 58 Jahre alten Fahrer des mit radioaktiven Stoffen beladenen Transporters wegen gravierender Mängel die Weiterfahrt.
Am Einsatzort stellten die Gefahrgutüberwacher fest, dass das Gefahrgut unzulässig befördert wurde. Das Behältnis mit dem radioaktiven Stoff Uranhexafluorid, der zur Herstellung von Kernbrennstoff benötigt wird, befand sich auf einem offenen Container (so genannter Flat). An diesem Flat wurden extrem starke Durchrostungen an tragenden Bauteilen festgestellt, so dass ein sicherer Transport nicht gewährleistet war.
Daraufhin untersagten die Polizisten vorerst die Weiterfahrt und begleiteten den Sattelzug mit der 15 Tonnen schweren gefährlichen Ladung bis zum ortsansässigen Firmensitz, um dort eine zulässige Gefahrgutbeförderung zu veranlassen.
Das Behältnis mit dem radioaktiven Material musste in einen intakten Container umgeladen werden, ehe die Fahrt fortgesetzt werden durfte. Der marode Container war mit dem Schiff aus den USA gekommen und im Hamburger Hafen auf den Sattelzug verladen worden. Die Verantwortlichen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Quelle: Polizei Bremen, presseportal.de/polizeipresse
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal: