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„Toter Winkel“ als sehr häufige Unfallursache – Warnaufkleber = Pflicht in Frankreich

Warnaufkleber-Pflicht in Frankreich

Seit Anfang des Jahres benötigen in Frankreich alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen am Heck
und auf der Fahrzeugseite Warnaufkleber, also insgesamt drei Stück.

Die Warnaufkleber sollen Radfahrende besser vor dem „Toten Winkel“ schützen.
– Wer ohne erwischt wird, zahlt bis zu 135 Euro Strafe.
– Kaufen kann man die Aufkleber online oder an Tankstellen in Grenznähe.
Die Regelung gilt auch für Wohnmobile, hier gibt es kein Ausnahme.
Für die ersten zwölf Monate gilt eine Übergangsfrist. Keine Sanktionen drohen, wenn Fahrzeuge in diesem Zeitraum mit seitlichen und hinteren Aufklebern zum toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen.

>> Frankreich warnt vor totem Winkel

Quelle: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; bg-verkehr.de

Quelle: ACE Auto Club Europa e. V. www.ace.de

 

Gerade für Radfahrer und Fußgänger geht vom „toten Winkel“
bei Lkws und Bussen große Gefahr aus / TÜV Rheinland warnt

Mit diesem Flyer unterstützte das Polizeipräsidium Münster seine Aufklärungsarbeit in Sachen "Toter Winkel"

Mit diesem Flyer unterstützte das Polizeipräsidium Münster seine Aufklärungsarbeit in Sachen „Toter Winkel“

Bei aller Umsicht und Vorsicht stellen Lastwagen besonders in der Stadt trotzdem ein großes Risiko dar – vor allem für Radfahrer und Fußgänger. Häufigste Unfallursache: nach rechts abbiegende Lkws.

„Trotz zahlreicher Spiegel ist bauartbedingt besonders die rechte Seite für den Lkw-Lenker schwer einsehbar. Er sitzt zu hoch und zu weit weg von der Straße. Anders als ein Pkw-Fahrer kann er nicht nach allen Seiten durch die Scheiben schauen. Radfahrer, die zu dicht oder seitlich versetzt nach hinten neben dem Lkw vor einer roten Ampel stehen, kann der Fahrer nicht sehen. Sie befinden sich im toten Winkel, der mitunter sogar eine größere Menschengruppe verschluckt“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.

Als Faustregel gilt: Wer den Lkw-Fahrer nicht im Außenspiegel sehen kann, der wird auch vom Fahrer nicht gesehen. Eine weitere Gefahr beim Abbiegen droht von den Hinterrädern eines Lkws oder Anhängers.

Um nicht unter die Räder zu kommen, hilft nur eines: genügend Sicherheitsabstand halten und an Kreuzungen warten, bis der Lkw ganz abgebogen ist.

Quelle: TÜV Rheinland AG, Am Grauen Stein, 51105 Köln

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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