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Qualifikation von Berufskraftfahrern immer wichtiger

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Thema beim Fernfahrerstammtisch in Sittensen

Polizeioberkommissar Frank Geyer am Fernfahrerstammtisch in Sittensen (Foto: Polizeidirektion Rotenburg)

Polizeioberkommissar Frank Geyer am Fernfahrerstammtisch in Sittensen (Foto: Polizeidirektion Rotenburg)

„Herzlich Willkommen hieß es kürzlich zum Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg“. Thema des Abends war das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, über das Polizeioberkommissar Frank Geyer von der Polizeiinspektion Celle referierte.

Hat es für das Führen eines schweren Lastwagens zuvor ausgereicht, dass man die Klasse 2 bzw. CE besitzt (Lkw-Führerschein), so hat sich das seit September 2009 deutlich geändert. Personen, die nun den Lkw-Führerschein erwerben wollen, um anschließend bei einer Spedition zu arbeiten, müssen eine sogenannte „Grundqualifikation“ besitzen.

Sie müssen in bestimmten Rechtsbereichen und Gebieten, wie etwa den Sozialvorschriften oder der Ladungssicherung, Wissen und Fertigkeiten erwerben, die in einer Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern nachgewiesen werden muss.

„Für Fahrer, die den Lkw-Führerschein vor diesem Zeitpunkt erworben haben, besteht nun eine Fortbildungspflicht“, so Geyer. Daher müssen alle Fahrer in einem Fünf-Jahres-Zeitraum beschult und auf Gesetzesänderungen, ökonomisches Fahrverhalten und Weiteres hingewiesen werden.

In einer regen Diskussion mit den rund 20 Teilnehmern wurde deutlich, dass leichte Unsicherheiten bestanden, die auf Grund des Infoabends geklärt werden konnten.

 

Quelle: Polizeidirektion Rotenburg; presseportal.de/polizeipresse

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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