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Antragsfristen für Fördergelder laufen aus

IHK Rostock verweist auf Fördermittel unter anderem für Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bezüglich Beihilfen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter läuft am 15. Februar 2011 und für die De-Minimis-Förderung im Zuge der Lkw-Maut-Harmonisierung am 31. März 2011 aus. Darauf weist die IHK Rostock hin.

Unternehmen mit Lkws über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben die Möglichkeit, Fördermittel für Schulungen ihrer Mitarbeiter z. B. für die Ladungssicherung, für die Grundqualifikation oder Weiterbildung, für die Gefahrgutausbildung, zum Transport- und Arbeitsrecht sowie zur Bürokommunikation zu beantragen.

Fördermittel aus dem De-Minimis-Programm können weitere Erleichterungen für das Unternehmen bringen. So sind beispielsweise die Beschaffung beziehungsweise Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen förderfähig.

Dazu zählen Hilfsmittel zur Ladungssicherung wie Antirutschmatten, Zurrgurte, Zurrnetze oder auch Rungen ebenso wie Rückfahrkamera, Achslastmessgeräte Fahrzeugwartungen im Rahmen eines Wartungsvertrages, Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme, Arbeits- und Sicherheitsbekleidung sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen.

Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Ab sofort Anträge für Fördergelder . . .

Bildungsprämie fördert auch Ladungssicherung . . .

Speditionen verzichten fahrlässig auf Fördergeld . . .

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