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Maut-Fördergeld fließt weiter

Verlängerte Zuschussfrist für Unternehmen, die mautpflichtige Lkw einsetzen

Die beiden Förderprogramme für Unternehmen, die mautpflichtige Lkw einsetzen, werden erneut verlängert. Das teilt der Sprecher des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) auf Anfrage von N24 mit.

Zuvor hatten schon verschiedene Verbände diese Informationen verbreitet. Die Unternehmen haben nun bis 15. Oktober Zeit, um Zuschüsse im Rahmen des De-minimis-Programms und des Programms zur Aus- und Weiterbildung zu beantragen.

„Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben“, sagte der Sprecher. Soll heißen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Entscheidend ist das Datum des Auftragseingangs.

Noch stehen Mittel von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Wie viele Anträge bisher eingegangen sind, gab das BAG nicht bekannt.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut hatten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung darauf geeinigt, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.

Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind.

Gefördert werden Maßnahmen der Ladungssicherung und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.

 

Quellen: ETM-Verlag, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, info@etm-verlag.de; Bundesamt für den Güterverkehr, Werderstraße 34, Postfach 190180, 50498 Köln, presse@bag.bund.de.

Weitere Infos zum Thema siehe hier:

Achtung Fördergelder! . . .

Weitere Infos zum Thema gibts im Lasiportal:

Fördermaßnahmen auch für Ladungssicherung . . .

Weitere Fördermaßnahmen für Ladungssicherung . . .

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