Antidröhnplatte

Dachlasten – Räumstationen bundesweit

BGL, POLIZEI und Logistikunternehmen organisieren Schneegerüste

Standorte der Anlagen in Deutschland und in Österreich – Übersicht

Der ADAC rät: „Die Devise heißt Platz machen, zurückhaltend fahren und auf keinen Fall durch riskantes Überholen die Arbeit der Schneepflüge behindern.“

Die Polizei, Fachverbände und Logistikunternehmen sorgen sich umd die Bereitstellung von Räumanlagen für Eis und Schnee auf Parkplätzen und Autohöfen.

Bundesweit stehen für die Fahrer annähernd 50 Anlagen zur Nutzung bereit.

Winterliche Straßenverhältnisse mit Eis und Schnee haben ihre eigenen Gesetze. Da sind Fahrerinnen und Fahrer verstärkt gefordert, an ihrem Arbeitsplatz hinter dem Lkw-Steuer regelrecht einen Gang umzuschalten.

  • Bereifung,
  • Dachlasten,
  • Abfahrtskontrolle,
  • Bordausrüstung,
  • Fahrverhalten,
  • Vorrang für Räumdienste,

das sind einige zusätzliche Faktoren, die das Fahrpersonal im Blick haben muss.

Bereits Anfang Dezember berichteten Medien über erste Unfälle im fließenden Verkehr, wo Eisbrocken aus dem Gegenverkehr wie Geschosse in die Windschutzscheibe eines fahrenden Fahrzeuges einschlugen. Das sind die klassischen Regelfälle, wobei Personen- und Sachschäden die Folge sind und der Verursacher unerkannt und oft selbst unbemerkt weiterfährt. Im Sinne des Gesetzes liegt hier eine Verkehrsunfallflucht vor, wobei die Polizei kaum Ermittlungsansätze findet.

Demzufolge hilft hier nur wirksam die Prävention – nämlich das zuvor die gefährlichen Dachlasten abgekehrt werden.

Lasiportal berichtete regelmäßig und mehrfach über diese Problematik und weist auch gerne nochmals auf die bestehende Gesetzeslage hin: „Nach § 23 Absatz 1 Satz 2 StVO hat derjenige, der ein Fahrzeug führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Die Rechtsprechung entnimmt aus der Straßenverkehrs Ordnung eine Verantwortlichkeit des Fahrers für Eisplatten auf dem Dach oder der Dachplane.“

Das Unterlassen bzw. Nichtbeachten ist nicht nur bußgeldbewährt; verursachte Personen- oder Sachschäden ziehen erhebliche zivilrechtliche Folgen nach sich.

Bereits 2017 starteten einzelne Abgeordnete und auch Fraktionen etablierter Parteien einen Vorstoß über die Bundesregierung, dass auf den bundeseigenen Autohöfen und Raststätten Schneegerüste zur Räumung der Dachlasten bereitgestellt werden. Hierbei verwiesen die Anfragesteller immer wieder auf die Verkehrssicherheit und betonten die erhebliche Gefahr durch herabfallende Eisbrocken von Lkw-Aufbauten.

>> Autohof Fulda-Nord 2021 vor Wieder-Inbetriebnahme
Quelle: Osthessennews, 36 041 Fulda

>> Gefährliche Eisplatten gefährden die Verkehrssicherheit
Quelle: Lasiportal

>> bundesweit bereitgestellte Schneegerüste auf Autohöfen
Quelle: Fernfahrerstammtisch der Hess. Polizei

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