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Gefährlicher Transport von Sattelzugmaschinen

Polizei in Osthessen greift noch rechtzeitig ein.

Die Polizei zog diesen Transport aus dem Verkehr – Überschreitung der zulässigen Höhe und mangelhafte Ladungssicherung !“

Mehrfach veranstaltete das 3G in Fulda zum Thema „Großraum- und Schwertransporte bzw. Sondertransporte“ eigene Beratertage. Experten aus allen Bundesländern und sogar aus Österreich berieten über ein einheitliches Verfahren.

Hier ging es zum einen um die praktische Durchführung – was lässt die Gesetzeslage zu – und zum anderen um ein einheitliches, vereinfachtes, anwenderfreundliches Genehmigungsverfahren  – VEMAGS

Schon im Rahmen der Beratertage wurde deutlich, dass in der Praxis bei polizeilichen Kontrollen immer wieder Mängel festgestellt werden, die sowohl Aspekte der Straßenverkehrssicherheit als auch die Nichteinhaltung von Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen betreffen.

Das große Interesse machte schon beim ersten Beratertag deutlich, dass der Bereich Großraum- und Schwertransporte die Logistikbranche stark beschäftigt, und dass hier Regelungs- und Schulungsbedarf besteht. Dieser Tatsache trug das 3G zwischenzeitlich mit zwei weiteren Beratertagen Rechnung, auch mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit bei diesen Sondertransporten zu erhöhen.

Polizei greift ein: 3 Sattelzugmaschinen verkehrsgefährdend transportiert:
Der Transport von 3 Sattelzugmaschinen auf einem Auflieger passte genau in dieses Thema. Vor wenigen Tagen stoppte ein Streifenteam der Autobahnpolizei in Osthessen auf der A 7, nahe Neuenstein, einen solchen Transport. Bereits aus dem fließenden Verkehr heraus stellten die Beamten fest, dass hier erhebliche Verstöße gegen die Ladungssicherung und vermutlich auch gegen die zulässigen Höchstmaße (Höhe, Breite) vorlagen.

Vor dem Hintergrund, dass mit der verschachtelten Verladung einer dritten Zugmaschine die zulässige Höhe deutlich überschritten wurde, musste die Entladung eines der Fahrzeuge auf einen gesonderten Transporter erfolgen.

Nachdem die Zugmaschinen jetzt ordnungsgemäß verladen und gesichert waren, konnte eine Weiterfahrt erfolgen.

Fazit für den Transporteur:

  • Eine Sattelzugmaschine musste auf ein zusätzliches Transportfahrzeug umgeladen werden; damit verbunden war ein nicht unerheblicher Zeitverzug.
  • Zudem drohen dem Fahrer, dem/den Verlader/n und dem Halterverantwortlichen erhebliche Bußgelder.

>> Polizei greift ein: Sattelzugmaschine drohte von Transporter zu fallen
Quelle: Medienkontor M. Angelstein, 36 041 Fulda

>> 1. Fachtagung Großraum- und Schwertransporte – 07.11.2017
Quelle: Lasiportal

>> 2. Fachtagung Großraum- und Schwertransporte – 29.11.2018
Quelle: Lasiportal

>> 3. Fachtagung Großraum- und Schwertransporte – 30.01.2020
Quelle: Lasiportal

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