Begasungsmittel in Fahrzeugen, Containern und Tanks
Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von „Begasten Einheiten“, zur Verhütung einer Gefahr bei Kontrollen und Entladung Begaste Transporteinheiten (Fahrzeuge, Eisenbahnwaggons, Container, Tanks und andere Transportbehälter) dürfen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 512 „Begasungen“) nur durch einen Sachkundigen geöffnet und belüftet werden, wenn zuvor der Innenraum der geschlossenen Transporteinheit durch eine fachkundige Person messtechnisch überprüft wurde. […]








