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Langholztransporter um 50 Prozent überladen

Geldbuße und drei Punkte in Flensburg für Fahrer eines Langholztransporters

Den Fahrer eines um 50 Prozent überladenen Langholztransporters haben Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau zur Rechenschaft gezogen

Den Fahrer eines um 50 Prozent überladenen Langholztransporters haben Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau zur Rechenschaft gezogen

Wenn es um die Vorschriften der Ladungssicherung geht, dann sind noch immer viele Ladungssicherungsverantwortliche uneinsichtig. So auch der Fahrer eines Langholztransporters, der in eine Kontrolle des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau geriet.

Die Waage brachte das hohe Ergebnis von rund 62 Tonnen an den Tag, was einer Überladung um 22 Tonnen und 50 Prozent entspricht. Das erlaubte maximale Gewicht beträgt 40 Tonnen. Um das Ausmaß der erheblichen Überladung besser zu verdeutlichen: die festgestellte Überladung entspricht ungefähr dem Gewicht von 20 Pkws der Marke VW-Golf.

Konfrontiert mit dem Ergebnis zeigte sich der Fahrer völlig uneinsichtig. Deutlich brachte er seine Meinung zum Ausdruck, dass sich die Polizei doch um wichtigere Dinge kümmern sollte als um eine solch „geringfügige Überladung“.

Für die Überladung erwartet den Fahrer, der auch Halter ist, eine Geldbuße von mindestens 425 Euro sowie drei Punkte in Flensburg, die der Bußgeldkatalog bei einer Überladung von mehr als 30 Prozent vorsieht.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Wetterau, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grüner Weg 3, 61169 Friedberg; presseportal.de, polizeipresse

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Unfälle durch überladene Holztransporte . . .

Mängelliste bei Langholztransportern . . .

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