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Weiterbildung für Lkw-Fahrer hat Lücken

Probleme bei vielen Logistikunternehmen mit der Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes 

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), das eine regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern vorsieht, gilt seit 10. September 2009. Doch viele Logistikunternehmen sind auf die neuen Regelungen noch nicht oder nur unzureichend vorbereitet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Verkehrspädagogik (ifv).

So haben knapp die Hälfte der befragten Unternehmen noch keine Weiterbildungsmaßnahmen terminiert. Dessen ungeachtet gab mehr als jeder zweite Betrieb an, in den nächsten zwölf Monaten zusätzliche Fahrer einstellen zu wollen, wodurch sich der Bedarf noch weiter erhöhen würde.

„Obwohl das neue Gesetz für Berufskraftfahrer bereits seit September in Kraft ist, werden die Auswirkungen von vielen Unternehmen noch immer unterschätzt“, sagt Kay Burmester, Geschäftsführer des Instituts für Verkehrspädagogik.

So liefen zahlreiche Logistikdienstleister Gefahr, ihren Weiterbildungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen zu können, was mit erhöhten Kosten, Wartezeiten und zusätzlichen Behördengängen einherginge.

Nach dem neuen BKrFQG müssen Unternehmen eine 35-stündige Weiterbildung für ihre Berufskraftfahrer bis zum 10. September 2014 nachweisen. Ein späterer Abschluss ist nur in Kombination mit der turnusmäßigen gesundheitlichen Untersuchung möglich. Als spätester Termin gilt hierfür der 10. September 2016 als Stichtag.

Für die Umfrage des ifv wurden 130 in Deutschland ansässige Transportunternehmen und Logistikunternehmen in den Monaten November und Dezember 2009 befragt.

Quelle: Logistik Express Fachmedium, Markus Jaklitsch, Klederinger Straße 43/2, 1100 Wien

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ab 10. September 2009 . . .

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer . . .

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) . . .

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