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Mit Schneegerüsten gegen Lkw-Dachlasten

Heute Freigabe: Osthessens Lkw-Fahrern stehen auch in diesem Winter zwei Schneegerüste zur Verfügung

Zwei solcher Schneegerüste (Archivbild) werden am heutigen 7. Dezember 2011 wieder im Bereich des PP Osthessen aufgestellt

Zwei solcher Schneegerüste (Archivbild) werden am heutigen 7. Dezember 2011 wieder im Bereich des PP Osthessen aufgestellt

Dachlasten auf Lkws können sehr gefährlich sein. Osthessens Polizei weist  daher aufgrund von  Erfahrungen der vergangenen Jahre erneut auf  diese Problematik hin, eine ganz besondere Form von „Ladungssicherung“.

Heruntergefallene Eisplatten waren bei 20 Verkehrsunfällen im vergangenen Winter in Osthessen ursächlich für diese Unfälle. Zweimal durchschlugen  Eisplatten die Windschutzscheibe von nachfolgenden Autos;  zum Glück blieben die Insassen unverletzt.

Die Lkw-Fahrer  haben die Pflicht, Eis und Schnee von Lkw-Dächern vor Fahrtantritt zu entfernen, auch wenn es für sie im Einzelfall mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, an die Dachlasten heranzukommen.

Zahlreiche Speditionen bieten auf ihren Betriebshöfen bereits entsprechende Möglichkeiten an. Bundesweit sind mittlerweile über 40 Gerüste auf Rasthöfen vorhanden. Die genauen Standorte sind auf der Internetseite www.fernfahrerstammtisch.de zu finden.

Den Truckern stehen in Osthessen auch in diesem Winter Schneegerüste auf dem SVG-Autohof in Kirchheim und auf dem ESSO-Autohof in Fulda-Nord zur Verfügung, um diesen eine Möglichkeit zum Abkehren ihrer Dachlasten zu schaffen.

Diese beiden Schneegerüste werden am heutigen Mittwoch, 7. Dezember, im Rahmen des monatlich stattfindenden Fernfahrerstammtisches um 13 Uhr am ESSO – Autohof Fulda-Nord und 15 Uhr am SVG – Autohof in Kirchheim öffentlichkeitswirksam freigegeben.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass allein die Gefährdung durch herabfallende Dachlasten ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zur Folge hat. Zusätzlich muss der verantwortliche Fahrer mit einem Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.

Kommt es zu einem Schadensereignis, erwarten den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 3 Punkten. Im Falle eines Personenschadens wird ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

 

Quelle: PP Osthessen; presseportal.de, polizeipresse

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Osthessens Polizei warnt wieder vor gefährlichen Eisbrocken auf Lkw-Dächern

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>> Eisbrocken beeinträchtigen die Verkehrssicherheit

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