Sicherheitsgurt – Lebensversicherung im Führerhaus
Fehlende Gurt-Akzeptanz bei Lkw-Fahrern Seit 1. Januar 1974 schreibt die StVO in Deutschland vor, dass Fahrzeugführer und Fahrzeuginsassen mit Rückhaltesystemen während der Fahrt gesichert sein müssen. Nachdem die „Anschnallmoral“ – insbesondere in den Großstädten – eher niedrig war, wurde das nichtbefolgen der Gurtanlegepflicht 1984 mit 40 DM bußgeldgeldbewehrt. Die zwischenzeitlich modifizierte Vorschrift des § 21a StVO sagt: […]