Überstehende Ladung bei Lkw, Pkw und Anhängern
Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Die grundlegenden Vorgaben, welche bestimmen, auf welche Weise überstehende Ladung bei einem Fahrzeug gehandhabt werden muss, finden sich in § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein Fahrzeug und seine Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 m und nicht höher als 4,0 m sein. Ausnahmen gelten bei Gefährten, die für land- bzw. […]