Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter hat die Ladungssicherheit seiner Fahrzeuge nach den anerkannten Regeln der Technik zu beachten und zu kontrollieren. Der Fahrzeughalter (oder auch Eigentümer, Unternehmer, Zulassungsinhaber) muss dafür Sorge tragen, dass nach § 30 StVZO Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sind, dass: durch den verkehrsüblichen Betrieb niemand geschädigt wird, die Insassen, insbesondere bei Unfällen, vor Verletzungen möglichst geschützt […]